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Dieser Artikel wurde ausdrücklich für Belgier verfasst, die sich 180 Tage oder länger in Thailand aufhalten, und
Sie sind also gesetzlich verpflichtet, in Thailand eine Steuererklärung abzugeben. Hierbei geht es nicht um die Einkommensteuer.
Aber es geht um die Überweisung. Also um das Geld, das Sie im Jahr 2025 an TH gespendet haben.

Es ist fast Zeit, Ihre thailändische Steuererklärung einzureichen. Aufgrund der vielen Fragen, die
Ich persönlich erhalte diese Nachricht und habe beschlossen, einen Leitfaden für Belgier zum Nutzen der BE zu verfassen.
Leser von Thailandblog. Dieser Leitfaden basiert auf:

  • eigene Forschung
  • eigene Erfahrung
  • ein Beispiel für einen thailändischen Steuerexperten
  • Prüfung, Anpassung und Genehmigung durch Erik Kuijpers.

Sie beginnen mit:
Das PND-90-Formular ist in thailändischer oder englischer Sprache verfügbar. Es kann bereits aus dem Internet heruntergeladen werden.
Ein häufiges Problem. Man landet oft auf kommerziellen Seiten, wo man sogar für die
Laden Sie sich ein solches Dokument herunter. Am einfachsten geht das, indem Sie zum örtlichen RDT-Büro gehen und dort nachfragen.
Ein leeres PND-90-Formular. Es gibt es nur auf Thailändisch, daher ist das Ausfüllen dort kein Problem.
Die Abschnitte sind die gleichen wie in der englischen Version.
Das vollständige PND 90 umfasst 6 Seiten.

Man beginnt mit einer Tabellenkalkulation:

  • Anhand Ihres Kontoauszugs, auf den die Überweisungen erfolgten, erstellen Sie eine Kopie für das Jahr 2025.
    Markieren Sie die Überweisungen mit einem fluoreszierenden Stift. Da es sich um ein thailändisches Konto handelt, sind diese Beträge …
    bereits in THB.
  • Diese Beträge werden in der Tabelle addiert.
  • Falls Sie keine BE-Steuerbescheinigung haben, bringen Sie bitte die Rentenbescheinigung für 2025 mit.
  • Hier geben Sie den Nettobetrag an (Code 1228) und schreiben EINKOMMEN
  • Hier geben Sie die Quellensteuer (Code 1225) an und schreiben „BEZAHLTE STEUER BE“.
  • Sie kopieren diese Zahlen in Ihre Tabellenkalkulation und rechnen sie in THB um. Als Durchschnittskurs nehmen Sie an,
    37 THB/1 EU
    Die bereits gezahlte BE-Steuer wird im Verhältnis zum eingezahlten Betrag nach der Dreierregel berechnet:
    Der bereits in BE gezahlte Betrag (X), multipliziert mit dem eingezahlten Betrag (Y), dividiert durch den Nettobetrag (Z)
    X x Y / Z = xxxxxx und wird als Steuergutschrift verwendet (Seite 4, Abschnitt 13)
  • Sie nehmen die Abzüge vor:
  • 190.000 THB, wenn Sie über 65 Jahre alt sind
  • 100.000 Übernahmegebühr (50 % der Überweisungen mit einem Höchstbetrag von 100.000)
  • 60.000 persönlicher Abzug

Zu bearbeitende Abschnitte:

Seite 1 pnd 90:

  • Hier geben Sie Ihre persönlichen Daten ein:
  • TIN-Nummer - Vorname - Nachname - Geburtsdatum - Adresse in Thailand
  • Kontrollkästchen „Normale Befüllung“ ankreuzen
  • nächstes Feld:
  • Kontrollkästchen 1: Einzelperson
  • und direkt darunter die Kategorie „Single“, auch wenn Sie verheiratet sind und Ihr Ehepartner ein Einkommen hat oder nicht.
    Dies vereinfacht die Erklärung, das Endergebnis bleibt jedoch gleich. Wenn der Ehepartner
    Falls sie über Einkünfte verfügt, ist es für sie besser, eine individuelle Steuererklärung als thailändische Steuerzahlerin abzugeben.

Seite 2

  • Geben Sie Ihre TIN-Nummer erneut ein.
  • 1 Abschnitt 40(1): eingezahlter Betrag
  • 2 weniger: 190.000
  • 4. Saldo (1-2): eingezahlter Betrag – 190.000
  • 5 weniger Ausgaben: 100.000
  • 6. Bilanz (4-5): Ergebnis 4 um 100.000 reduziert

Seite 3 Nichts auszufüllen

Seite 4:

  • 1: Ergebnis Nr. 4 auf Seite 2
  • 2:60.000 (persönlicher Freibetrag)
  • 7 : Ergebnis 4-2
  • 8: Anhand des Ergebnisses von 7 berechnen Sie, wie viel Steuer in TH zu zahlen ist.
    (siehe thailändische Steuerklassen) und füllen Sie dies aus.
  • 13: Kreuzen Sie das Kästchen an und geben Sie den umgerechneten Betrag an, der bereits in BE bezahlt wurde.
    anteiliger Beitrag, bitte ausfüllen
  • 14: Kreuzen Sie das Kästchen ÜBERBEZAHLT an (es ist das zweite Kästchen) und die Differenz zwischen
    bereits in BE bezahlt und füllen Sie die TH-Steuer 13-8 aus.
  • 21: Klicken Sie auf das zweite Fenster und geben Sie denselben Betrag wie in Schritt 14 ein.
  • 23 : idem 21

Seite 5+6:

  • Geben Sie Ihre Steueridentifikationsnummer ein.
  • 1: Tragen Sie 60.000 ein.
  • 24: Tragen Sie 60.000 ein.

Unterschreiben und datieren Sie gegebenenfalls

Wenn Sie das Formular manuell ausfüllen, können Sie Ihre Erklärung an die Hauptgeschäftsstelle in Bangkok senden (empfohlen).
und nicht lokal durchzuführen)
Adresse:
Die Finanzabteilung
90 Soi Phaholyothin 7
Phaholyothin Straße,
Phayathai, Bangkok 10400

Steuersätze TH:
Von 150.000 bis 300.000 5%
Von 300.000 bis 500.000 10%
Von 500.00 bis 750.000 15%
Von 750.00 bis 1.000.000 20%
1.000.000 bis 2.000.000 25%
2.000.000 5.000.000 30%
mehr als 5.000.000 35%

Hinzufügende Dokumente:
Kopie des Reisepasses
Kopie des TIN-Zertifikats
Kopierbankbuch
Kopie der internationalen Geburtsurkunde (in 4 Sprachen: NE-FR-DU-EN)
die Tabelle mit allen Berechnungen, die Sie selbst durchgeführt haben
Kopie des Rentenbescheids
Unterschreiben und datieren Sie alle beigefügten Dokumente.

PS: Belgier, die diesen Leitfaden persönlich erhalten möchten, können
Diese erhalten Sie unter: eddy.decooman@gmail.com
Diese Richtlinie gilt derzeit nicht für niederländische Staatsbürger, da diese nicht denselben Steuervorteil wie Belgier genießen. Dies liegt daran, dass die Vereinbarung zwischen BE-TH

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Über diesen Blogger

Lunge Addie
Lunge Addie
Geboren im Jahr 1955. Thailand lernte ich vor mehr als 20 Jahren kennen, als ich einen regelmäßigen Zwischenstopp in BKK einlegte, nachdem ich Arbeitsaufträge für Funkmessungen am damals neuen Flughafen Hongkong erledigt hatte. Lebe nun seit über 10 Jahren dauerhaft in der Provinz Chumphon. Ich bin der Autor des Tuberkulose-Dossiers „Deregistrierung für Belgier“.
Mein Beruf war Expert Senior Field Engineer für Funkmessungen. Hobbys:
- Verwaltungshilfe für thailändische Witwen verstorbener belgischer Männer mit Dienstleistungen der belgischen Regierung: Renten, Erbrechte und Steuern.
- Amateurfunker mit Lizenz in Thailand und Kambodscha.

26 Kommentare zu „Leitfaden zur thailändischen Steuererklärung für Belgier“

  1. Michael Kleinmann sagt oben

    Ausgezeichneter Artikel. Schade, dass ich Niederländer bin. Aber ich kann mich mit vielem identifizieren. Sie haben die Prämienermäßigung für Krankenversicherte (maximal 25.000 THBT) und die Kinderbetreuungskosten (30.000 THBT) pro Kind vergessen.

    0
    • Hans Boss sagt oben

      Aber nicht immer. Wenn das Kind (noch) woanders gemeldet ist und die Eltern nicht verheiratet sind, können Sie den Steuerabzug vergessen.

      0
  2. Lungenaddie sagt oben

    Lieber Michel,
    Ich habe das nicht vergessen, habe es aber nicht erwähnt, weil es nicht auf jeden zutrifft.
    Das macht die Steuererklärung unnötig kompliziert, ebenso wie die zusätzlichen Nachweise: Geburtsurkunde, Kinderurkunde, Vaterschaftsnachweis usw. Für die meisten Belgier reichen die allgemeinen Ermäßigungen bereits vollkommen aus, um eine angemessene Überzahlung zu erzielen. Deshalb empfehle ich ebenfalls: Nutzen Sie die Option „Einzelperson“ oder „Einzelperson“.
    Ich liebe die KISS-Methode: Keep it Simple Stupid (Halte es einfach, Dummkopf).

    3
    • Eddy sagt oben

      Hallo Lung addie .
      Welche Steuerermäßigung gibt es, wenn man mit einer Thailänderin verheiratet ist?

      0
      • Lungenaddie sagt oben

        Lieber Namensvetter Eddie,
        Die Ermäßigung beträgt 60.000 THB, wenn man mit einem Thailänder OHNE EINKOMMEN verheiratet ist.
        Sie haben die Wahl, ob Sie eine EINZELNE Erklärung als Einzelperson oder eine gemeinsame (zusammengefasste) Erklärung abgeben möchten.
        Ähnlich wie bei einer einjährigen Verlängerung des Aufenthaltsrechts ist es viel einfacher und erfordert weniger Belege, wie zum Beispiel eine Heiratsurkunde, einen Nachweis über den Wohnsitz an derselben Adresse und keinen Einkommensnachweis.
        In den meisten Fällen benötigen Belgier aufgrund der Steuergutschrift diesen Abzug nicht, um zu einem Überzahlungsergebnis zu gelangen und in Thailand keine zusätzlichen Steuern zahlen zu müssen.

        3
      • William2 sagt oben

        Verschiedene Websites listen (persönliche) Abzüge auf. Im thailändischen Steuersystem setzen sich Abzüge aus Freibeträgen und Zulagen zusammen. Zu den Freibeträgen gehören beispielsweise die Steuergutschrift von 60 Baht für die Abgabe einer Steuererklärung und die Steuergutschrift von 60 Baht für den Ehepartner, falls dieser keine eigene Steuererklärung abgibt. Außerdem gibt es die Steuergutschrift von 100 Baht, eine Art allgemeine Steuergutschrift, und die Steuergutschrift von 190 Baht für Personen ab 65 Jahren. Zulagen sind Beträge bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, die gewährt werden, wenn Sie eine thailändische Kranken- und/oder Lebensversicherung für Ihre Familienangehörigen abgeschlossen oder Spenden an wohltätige Organisationen geleistet haben. Im thailändischen Steuersystem gibt es keine Ermäßigungen. Ermäßigung bedeutet: Reduzierung. Kein Betrag, Rabatt oder Zulage darf/wurde gekürzt. Die Überweisung muss mit den Bankdaten übereinstimmen; Freibeträge sind begrenzt, Zulagen gedeckelt. Siehe auch:
        https://taxsummaries.pwc.com/thailand/individual/deductions

        0
        • Eric Kuypers sagt oben

          Meine Damen und Herren, die Verwendung der Terminologie ist bemerkenswert frei!

          Insbesondere in diesem Satz: „Furthermore, B100K as a kind of general tax credit.“ Das könnte definitiv besser sein! Im englischen Text steht „employment expenditures“, was am besten mit „labor costs“ oder dem niederländischen „acquisition costs“ übersetzt wird. 50 % Ihres Erwerbseinkommens sind abzugsfähig, maximal jedoch 100.000 THB. Sie müssen für diese Ausgaben keinen Nachweis erbringen; es handelt sich um einen Pauschalbetrag.

          Steuergutschriften sind sowieso völlig falsch! Das ist ein Abzug vom Einkommen, kein Steuerabzug. Sie denken vielleicht, ich bin kleinlich, aber selbst im Steuerrecht kommt es immer auf den richtigen Namen für das richtige Unternehmen an!

          2
          • William2 sagt oben

            Erik, bitte! Ich nenne es eine Art allgemeine Steuergutschrift, um es (einigen) Lesern zu verdeutlichen. Was macht es für einen Unterschied, ob man es „Rabatt“, „Pauschalbetrag“ oder „Abzug“ nennt? Fakt ist, dass 1 Baht einmal jährlich zusammen mit anderen Abzügen vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden können. Aber gut: Warum sollten diese 100 Baht als Lohnkosten oder Anschaffungskosten gelten, wenn ein Rentenempfänger mit jahrelanger Pension diese 100 Baht nutzt?

            0
            • Lungenaddie sagt oben

              Ich denke, Erik hat Recht, wenn er schreibt: „Meine Damen und Herren, die Terminologie wird mit bemerkenswerter Freiheit verwendet.“
              Als „Berater“ verwenden Sie die korrekten Begriffe.
              Das ist wie eine Verwechslung:
              – Visumsverlängerung und Aufenthaltsverlängerung: Eine Visumsverlängerung ist nicht möglich.
              – Grenzüberschreitung und Visa-Run: zwei völlig unterschiedliche Dinge
              – Zoll und Einwanderung: Der Zoll betrifft Waren, die Einwanderung betrifft Personen.
              – meine Ehefrau – meine Partnerin oder Ehepartnerin.

              3
  3. Lungenlüge (BE) sagt oben

    Vielen Dank, Lung Addie, für diese sehr verständliche Anleitung!

    1
  4. William2 sagt oben

    Ich möchte nicht belehrend wirken. Auch möchte ich den Artikel nicht kritisieren. Aber ich denke, ich sollte dem Gesamtbild noch ein paar Anmerkungen hinzufügen:

    1. Das Formular PND 90 ist für Personen mit mehreren Einkommensquellen gedacht (siehe [Link einfügen]). https://www.rd.go.th/english/37749.html#section42 Abschnitt 40-1-8

    2- Das Formular PND 91 ist nur dann zu verwenden, wenn Sie ausschließlich Einkünfte aus Einkünften gemäß Abschnitt 49-1 beziehen.
    Dies trifft auf die meisten von uns zu: Renteneinkommen plus eine (staatliche) Beihilfe.

    3. Die Formulare lassen sich sehr einfach aus dem Internet herunterladen. Geben Sie einfach PND90 oder PND91 in Google ein, und sie werden sofort angezeigt.

    4. Hier können Sie das sehr einfach auszufüllende PND 91 herunterladen: https://www.rd.go.th/fileadmin/download/english_form/2023/230367PIT91.pdf

    5. Wenn Sie verheiratet sind, haben Sie auch einen Steuerabzug von 60 Baht für Ihren Ehepartner.
    6- Gesamtfreibeträge: B410K.

    7. Sie können Ihre Steuererklärung elektronisch auf der Website einreichen: https://efiling.rd.go.th/rd-cms/

    8. Informationen zu verschiedenen Abzugsarten: (Stand: 6. Februar 2026)
    a- https://sherrings.com/personal-tax-deductions-allowances-thailand.html
    b- https://taxsummaries.pwc.com/thailand/individual/deductions
    c- https://www.expattaxthailand.com/thailand-expat-tax-rates-allowances-and-deductions/

    1
    • Albert sagt oben

      Dies ist ein altes Formular.
      Das neue Formular enthält ein zusätzliches Feld für die Überweisung.

      0
      • HenkR sagt oben

        Okay. Haben Sie vielleicht ein Beispiel? Einen Link zu dem Formular, damit wir es herunterladen können? Und vielleicht noch ein paar Informationen darüber, wo Sie das Formular gesehen haben, wo Sie es erhalten haben usw.?

        0
    • Lungenaddie sagt oben

      Lieber Willem 2,
      Was machen Sie mit diesem PND91? Sehen Sie sich das Dokument genau an. Sie werden feststellen, dass es das richtige für Personen mit gemischten Einkünften ist: aus Thailand und anderen Quellen. Thailand-Einkünfte werden bereits an der Quelle besteuert. Falls zu viel gezahlt wurde, kann unter Umständen über das PND91 eine Rückerstattung beantragt werden, was beim PND90 nicht möglich ist.
      Der thailändische Finanzexperte riet mir, den PND90 und nicht den PND91 zu verwenden. Ich denke, ich kann Expertenrat mehr vertrauen als dem, was ich hier auf TB lese.

      1
      • William2 sagt oben

        Lieber Lung Addie, wie ich bereits erwähnt habe, ist PND 90 für Einkommen der Stufen 1–8 gemäß Artikel 40 des thailändischen Steuergesetzes vorgesehen. PND 91 kommt zum Einsatz, wenn Sie Einkünfte gemäß Artikel 40-1 erzielen. Siehe auch den Text selbst: https://www.thailandlawonline.com/revenue-code/income-tax-law-in-the-revenue-code
        Ich könnte Dutzende von Webseiten auflisten, die das Gegenteil beweisen, aber ich beschränke mich auf diese beiden:
        https://www.rsm.global/thailand/insights/rsm-focus/filing-pnd90-and-pnd91
        https://coachhcm.com/blogs/personal-income-tax-2025/

        1
      • Ivo sagt oben

        Warum dürfen andere nicht an der Diskussion teilnehmen? Niemand hat die Wahrheit gepachtet. Für Menschen, die in Thailand ebenfalls Einkommen erzielen, ist die ganze Diskussion irrelevant. Sie sind angestellt oder selbstständig. Die meisten Rentner haben kein Einkommen über ihre Rentenleistungen von Belgien oder den Niederlanden hinaus.
        Beide genannten Formulare können in diesem Fall bei der Abgabe der Steuererklärung beim thailändischen Finanzamt verwendet werden. Die Abführung wird jährlich berechnet. Daher kann es keine Überzahlung geben, da im Vorjahr keine Steuern gezahlt oder einbehalten wurden. Dies gilt natürlich nicht, wenn die Steuern monatlich von einem Arbeitnehmer oder Unternehmen entrichtet und in der Jahressteuererklärung verrechnet wurden. Wenn Sie monatlich das Zwölffache des in der Jahressteuererklärung berechneten Betrags gezahlt haben, liegt eine Überzahlung vor.
        Ich reiche seit drei Jahren in Udon Thani eine PND91-Steuererklärung ein. Meine SVB-AOW-Steuerzahlung trage ich unter Punkt 13 – Quellensteuer – ein. Ich habe den AOW-Betrag von meinem gesamten Beitragseinkommen abgezogen. Diesen Betrag habe ich als betriebliche Altersvorsorge behandelt und in Thailand versteuert. Auch in der PND90 kann man diesen Betrag unter Punkt 13 eintragen: oberes Feld – „Quellensteuer und Steuergutschrift“.
        Mein Einwand gegen ein PND90 ist, dass es viel zu kompliziert ist, um lediglich Renten zu melden.
        Die Einkommensfragen in Artikel 40, Absätze 2 bis 8, sind nicht anwendbar. Ein solches Formular wirkt sehr kompliziert und umfangreich und kann abschreckend wirken, wenn man sich mit dem Thema nicht auskennt. Das PND91 ist wesentlich benutzerfreundlicher und bietet Ihnen als Rentner einen deutlich besseren Überblick. Es ist nicht nötig, die Dinge zu verkomplizieren oder komplizierter darzustellen, um sich als Experte zu präsentieren. Sie müssen sich nicht scheuen. Helfen Sie Menschen, voranzukommen, anstatt sie abhängig zu machen. Deshalb sind auch andere Perspektiven wichtig und hilfreich.

        Dies ist die Website der thailändischen Steuerbehörde mit Steuererklärungsformularen und Anleitungen:
        https://www.rd.go.th/english/67692.html
        Und dies ist das PND90, wie es auf der Website zum Download bereitsteht:
        https://www.rd.go.th/fileadmin/download/english_form/2024/240368PIT90.pdf
        Dies ist das PND91:https://www.rd.go.th/fileadmin/download/english_form/2023/230367PIT91.pdf
        Sehen Sie den Unterschied in Layout und Ausführung.
        Die Bedienungsanleitung für ein PND91 in englischer Sprache von derselben Webseite:
        https://www.rd.go.th/fileadmin/download/english_form/2024/GUIDE_91_67_Complete.pdf

        0
  5. Geert sagt oben

    Das Steuersystem wirkt kompliziert. Für Niederländer ist es aber gar nicht so schlimm. Bis letztes Jahr habe ich in meiner Steuererklärung immer 800.000 THB als Einkommen angegeben – den Betrag, den ich laut Visum nach Thailand einführen durfte. Das wurde vor Ort akzeptiert. Dank aller Abzüge belief sich meine Steuerlast letztendlich auf 8 bis 12.000 THB.
    Letztes Jahr entdeckten die Einheimischen, dass ich verheiratet und über 75 bin. Das Ergebnis war überraschend! Ich musste keine Steuern zahlen.

    2
  6. henryN sagt oben

    Ich bezweifle, dass die Abgabe der Steuererklärung für Belgier einfach sein wird. Am 27. Februar war ich im Finanzamt Huahin. Vor dem Gebäude hing ein Schild mit der Aufschrift „Ausländermeldung Nr. 1“. Ich ging hin und reichte meine Unterlagen sowie eine übersetzte Jahresabrechnung der SVB ein. Die zuständige Sachbearbeiterin nahm diese nicht einmal an und gab mir stattdessen ein Formular mit dem Titel „Unterlagen zur Beantragung der Anrechnung ausländischer Steuern in Thailand“. Darin stand: „Offizielle Dokumente ausländischer Regierungsbehörden müssen legalisiert werden.“ Außerdem erhielt ich ein Schreiben (natürlich nur auf Thailändisch) der Steuerbehörde, in dem erklärt wurde, wer dazu befugt ist!
    Nun können wir darüber diskutieren, ob es sich bei der SVB-Jahreserklärung um ein Regierungsdokument handelt, aber eines ist sicher (nach eingehender Recherche auf niederländischen Regierungswebseiten): Die SVB-Jahreserklärung ist rechtsgültig und offiziell.
    Kann im AOW-Gesetz und im Lohnsteuergesetz von 1964 gefunden werden.
    Kurz gesagt, ich muss nun diesen SVB-Jahresbericht legalisieren lassen. Leider ist das Wissen der meisten lokalen Experten unzureichend.
    Den Steuerbeamten ist dies kaum bewusst, und sie verstehen nicht, dass der SVB-Auszug (Sozialversicherungsbank) digital erstellt wird, also ein rechtsgültiges und offizielles Dokument ohne Namen oder Unterschrift ist. Die betreffende Frau ging einfach weg!
    Ich habe die Botschaft über ihr Kontaktformular kontaktiert (leider kann ich diesem Formular keine Dokumente anhängen). In dem thailändischen Schreiben steht, dass Botschaften in Thailand dazu berechtigt sind. Ich warte nun auf die Antwort der Botschaft.
    Ich habe auch von anderen Lesern gehört, dass deren Finanzamt sich nicht darum kümmert und der Sache nicht einmal nachgeht. Es herrscht also Chaos bei den thailändischen Steuerbehörden, und jeder macht einfach sein eigenes Ding, ohne sich auszukennen.

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    • William2 sagt oben

      Für manche bleibt es schwierig. Belgier haben es leichter, da sie Steuergutschriften geltend machen können. Dies ist ihnen gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Thailand gestattet. Die Niederlande sehen keine Steuergutschriften vor. Das wird erst mit Inkrafttreten des neuen Abkommens von 2025 relevant, was voraussichtlich nächstes Jahr der Fall sein wird. Ihr Vorgehen stiftet Chaos. Als niederländischer Staatsbürger können Sie keine Steuergutschriften geltend machen.
      TH wurde die Besteuerung aller betrieblichen Altersvorsorgegelder übertragen.

      Ihre SVB-Leistung stammt aus einer staatlichen Rente (AOW) oder einer anderen Form der Sozialversicherung. Unter Umständen wird sie gemäß Artikel 23/6 gekürzt. Das Finanzamt kann SVB-Leistungen auch mit TH-SSO-Leistungen gleichsetzen. In diesem Fall sind die Leistungen steuerfrei.

      Sie schrieben: „Leider verfügen die meisten lokalen Steuerbeamten nur über minimale Kenntnisse.“ Ja, das stimmt. Aber Ihre? Kein Wunder, dass sie einfach weggingen. Eine Diskussion wäre völlig sinnlos gewesen, da Sie als Niederländer offenbar auf die BE-Methode angewiesen sind. Es ist daher seltsam, dass Lung Addie sich nach Kräften bemüht, die Verfahren zur thailändischen Steuererklärung für BE-Leser zu erläutern, während Sie diese einfach rücksichtslos durchstampfen.

      1
  7. Mark sagt oben

    Lung Addie bietet einen praktischen Leitfaden zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für Belgier in Thailand. Er ist in verschiedenen Finanzämtern gültig, aber leider nicht überall.

    Vielen Dank im Voraus für die Mitteilung der Methode, die Lung Addie offenbar anwendet.

    Sein Ansatz versucht, sich so gut wie möglich an die thailändischen Logistikbedingungen anzupassen. Leider erfordert das einiges an Pragmatismus, ja sogar einige „Verrenkungen“.

    Daher wird das belgisch-thailändische Doppelbesteuerungsabkommen hier weder erwähnt noch angewendet. Dieses Abkommen sieht vor, dass staatliche Renten grundsätzlich im Quellenstaat besteuert werden. Die belgischen gesetzlichen Renten werden von einer staatlichen Stelle, dem Bundesrentendienst, ausgezahlt.
    Für Beamtenpensionen sieht der Vertrag vor, dass diese nur im Quellenstaat und nicht im Wohnsitzstaat besteuert werden dürfen.

    Führt dieser ganze Pragmatismus nicht dazu, dass der Vertrag zu einem Stück Papier verkommt, und verspielen die Belgier in Thailand dadurch nicht ihre Rechte?

    Ich verstehe voll und ganz, warum Lung Addie Pragmatismus predigt, aber es ist und bleibt „nie just“.

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    • Lungenaddie sagt oben

      Dieser Vertrag gilt auch für Renten von Nicht-Beamten, da ALLE gesetzlichen Renten in Belgien vom Staat gezahlt und besteuert werden.

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  8. Marc sagt oben

    Ich bin eine 64-jährige, verheiratete Belgierin und lebe in Khon Kaen. Vor einigen Wochen habe ich meine Steuererklärung eingereicht und benötigte dafür diese beiden Dokumente.
    Reisepass und Visumstempel, gelbes Heft, Kontoauszug mit 12 Einzahlungen, thailändischer Personalausweis, Heiratsurkunde, blaues Heft und Personalausweis meiner Frau. In Belgien ist keine Steuererklärung für 2025 erforderlich, daher erfolgte die Zahlung.

    0
    • Lungenaddie sagt oben

      Ergebnis: zahlen…
      Wurde Ihre Steuergutschrift berücksichtigt?
      Wenn sie keine belgische Steuererklärung oder, mangels einer solchen, keinen Rentenbescheid angefordert haben, können sie die Steuergutschrift nicht berücksichtigen, da deren Höhe unbekannt ist.
      Ihre Steuererklärung wurde daher ohne Berücksichtigung des BE-TH-Abkommens erstellt.

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  9. francois sagt oben

    Ich glaube, die wissen es selbst nicht so genau... PND 90 oder 91? Letztes Jahr habe ich PND 91 per Post erhalten, und das Finanzamt hat es akzeptiert und für mich ausgefüllt!

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  10. Hahnbrauer sagt oben

    Es ist fast dasselbe wie bei den Niederländern. Auch hier werden die eingezahlten Gelder abgezogen.
    Während ich das Formular ausfüllte, fing der Beamte an zu schreien, dass er 5000 Baht wolle.
    Ich fuhr ihn an: „Ich musste letztes Jahr nichts bezahlen, und wer wird sich dann um meine Enkelkinder kümmern?“
    Sie können zur Schule gehen, die Steuerbehörden I. Er war mit dem Ausfüllen fertig, nur noch unterschreiben, Kassierer und ein
    Wert 0.

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